Die Rechnung
Nach Abschluss Ihrer Behandlung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. Selbstverständlich kann und wird Ihnen Ihr Zahnarzt alle Details der zahnärztlichen Rechnungslegung ausführlich erläutern.
Die Gesamtkosten setzen sich aus dem zahnärztlichen Honorar und den vom zahntechnischen Labor berechneten Material- und Laborkosten für die Zahntechnik zusammen.
Laborrechnungskopie erhalten?
Der Zahnarzt hat eine Kopie der Originalrechnung des zahntechnischen Labors an den Patienten weiterzugeben.
Darüber hinaus hat der Zahnarzt eine Konformitätserklärung des gewerblichen Labors weiterzugeben. Hierbei handelt es sich um eine rechtsverbindliche Erklärung des Labors, dass die zahntechnische Leistung den durch das deutsche Medizinproduktegesetz geregelten Anforderungen entspricht. Die Konformitätserklärung kann auf der Laborrechnung angebracht sein.
Für die zahntechnischen Leistungen ist darüber hinaus bei Fertigung in Deutschland der Herstellungsort (z.B. München) oder das Herstellungsland (z.B. Frankreich) bei Auslandsfertigung des Zahnersatzes mitzuteilen.
Alle einer Therapie (Gesamtversorgung) zuzuordnenden zahntechnischen Leistungen sind auf einer Laborrechnung aufzuführen.
Regeln für Kostentransparenz
Das zahntechnische Labor ist bei der Rechnungslegung an eine Reihe formaler Vorschriften gebunden. So werden Leistungen, die als Regelleistung entsprechend dem Festzuschusskatalog erbracht werden nach einem "Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis" (BEL) abgerechnet.
Leistungen, die außerhalb des Regelversorgungskataloges erbracht werden, dürfen aus Gründen der Rechnungswahrheit und -klarheit dagegen nicht nach diesem Verzeichnis abgerechnet werden. Hier kommen laborindividuelle Systematiken zur Anwendung.
Dieses betrifft die so genannten "gleichartigen Versorgungen", bei denen Leistungen des Regelleistungskataloges um weitere Leistungen ergänzt werden, zum Teil und so genannte "andersartige Versorgungen", bei denen im Gegensatz zur Standard-Regelversorgung (z.B. herausnehmbare Klammerprothese) eine andere Versorgungsform (z.B. festsitzende Brücke) zum Einsatz kommt, vollständig.