Arbeitnehmer- und Patientenschutz
Arbeitnehmerschutz ist auch Patientenschutz
Die hiesigen zahntechnischen Meisterbetriebe unterliegen dem deutschen Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz. In der Folge werden, von der zuständigen Berufsgenossenschaft gewissenhaft überwacht, eine Vielzahl an Verordnungen und technischen Regeln sorgfältig in den Betrieben umgesetzt.
Was den Arbeitnehmer schützt, schützt umgekehrt auch den Patienten.
Zum Beispiel: Hygiene!
Hygieneschleuse und wirksame Desinfektionsmaßnahmen im deutschen zahntechnischen Labor sind Standard! Infektionsrisiken werden in alle Richtungen minimiert.
Der Einsatz von die Gesundheit der Arbeitnehmer fördernden Werkstoffen und Materialien kommt natürlich auch den Patienten zu Gute.
Die Innungsbetriebe gehen hier, bei der Umsetzung unterstützt von den Zahntechniker-Innungen, mit gutem Beispiel voran!