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Private Vorsorge immer wichtiger: Zahn(ersatz)zusatzversicherungen sind beliebt
“Bislang haben etwa 11 Millionen gesetzlich Versicherte einen solchen Vertrag abgeschlossen.”, so vermeldete die Stiftung Warentest bereits Ende 2008 über die Zahnzusatzversicherungen.
Ein gutes Gefühl: Die Kaufunktion und die natürliche Ästhetik kann unter Einsatz moderner Zahnmedizin und Zahntechnik wieder hergestellt werden.Das ist besonders erfreulich angesichts der Tatsache, dass die Themen Zahnersatz, Krone, Brücke, Implantat oder Prothese früher oder später sicher jedermann betreffen.
Auch die unbestreitbar vorhandenen Erfolge zahnärztlicher Prophylaxebemühungen werden Zahnersatz zukünftig nicht überflüssig machen. Im Gegenteil:
Renommierte Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass es selbst unter optimistischen Annahmen bis zum Jahr 2020 zu keiner wesentlichen mengenmäßigen Veränderung des Behandlungsbedarfes kommen wird. Es wird allerdings zu Verlagerungen kommen mit stärkerem Einsatz von
- Einzelzahnversorgungen bei Jüngeren,
- festsitzendem Ersatz (Brücken) im mittleren Alter und
- implantatgetragenem Ersatz bis ins hohe Alter.
Die zahnmedizinisch-zahntechnischen Versorgungen werden demnach zukünftig eher noch aufwändiger werden.Dieses hat eine Vielzahl von Unternehmen der Privaten Krankenversicherung erkannt und bietet private Zahn-Zusatzversicherungen an. Vielfach geschieht dieses auch in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen.
Die Tarife sind sehr unterschiedlich angelegt. Was auf der einen Seite bedeutet, dass jeder - egal ob 20 oder 40 Jahre alt - mit hoher Wahrscheinlichkeit das für ihn optimale Paket findet, bedeutet natürlich auch, dass es durchaus mit Arbeit verbunden ist, die Tarife zu vergleichen.
Besonderes Augenmerk sollte dabei neben der reinen Beitragshöhe auf folgende Aspekte gelegt werden: Wenn prozentuale Erstattungswerte angegeben sind:
- Beziehen diese sich auf die Gesamtkosten oder auf den Eigenanteil? Es ist natürlich ein gravierender Unterschied, ob 50 % der Restkosten (nach Abzug der Kassenzuschüsse) erstattet werden oder ob 50 % der Gesamtkosten erstattet werden. Auch wenn Verdoppelung des Festzuschusses als Versicherungsleistung vereinbart wird verbleibt in sehr vielen Fällen, in denen nicht ausschließlich die Regelversorgung gewählt wird, nach wie vor ein Eigenanteil. Selbst bei Wahl der Regelversorgung kann durch Materialkosten ein Eigenanteil entstehen.
- Welche zahnärztlich-zahntechnischen Leistungen sind Bestandteil des Versicherungsschutzes?
- Gibt es Ausschlüsse (z.B. Inlays) und Begrenzungen?
- Gibt es Wartezeiten? Sind betragsmäßige Leistungseinschränkungen - ggfs. am Anfang der Vertragslaufzeit - Tarifbestandteil?
- Werden Gesundheitsfragen gestellt oder erfolgt eine Aufnahme ohne Gesundheitsfragen?
Sie sehen: Eine seriöse Beratung durch Ihren Versicherungs-Vertrauensmann wird in diesem Bereich eine große Hilfe sein.
Wer sich vorab einen Überblick verschaffen möchte, findet weitere Informationen z.B. auch auf den Seiten der Stiftung Warentest (externer Link, ohne Gewähr, siehe auch Impressum).
Auch die Initiative proDente e.V. hat ein Informationsblatt herausgegeben, dass Sie hier herunterladen können.